Sind Infraschallanlagen sichere Alarmanlagen?

Aktualisiert am: 14.12.2023

Infraschallanlagen sowie Anlagen, die auf der Basis von Luftdruck-, Luftvolumen- oder Raum-resonanzfrequenz-Technik beruhen, werden oftmals als Alarmanlagen beworben. Für solche Anlagen existieren derzeit keine Anwendungsregeln bzw. Normen. Daher sind sie auch von der KfW-Förderung „Einbruchschutz“ ausgeschlossen. Wir informieren über die notwendigen Voraussetzungen für eine zuverlässige Alarmanlage und wo Sie qualifizierte Fachunternehmen sowie kostenlose Beratung finden.

Sogenannte Alarmanlagen mit Infraschall- bzw. Luftdruck-, Luftvolumen- oder Raumresonanzfrequenz Technik arbeiten mit einer Art „Druckmesser“, womit beim Öffnen von z. B. Fenstern oder Türen kurzzeitig entstehende geringe Luftdruckschwankungen erkannt werden und zum Alarm führen sollen. Druckschwankungen (Infraschallwellen) treten jedoch auch z. B. bei Gewitter oder starkem Wind auf. Aufgrund dessen kann es häufig zu Falschalarmen kommen, die auch durch Veränderung der Einstellung der Empfindlichkeit nicht behoben werden können, da sonst die Gefahr besteht, dass ein Einbruch nicht erkannt werden kann.

Empfehlung der Polizei und Verbände:

Die Mindestanforderungen der Polizei an Einbruchmeldeanlagen sind im „Bundeseinheitlichen Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen“ eindeutig festgelegt. Die Grundsätze zum Einsatz von Anlagenteilen/Geräten sind in diesem Pflichtenkatalog (Pfk) unter Nr. 4.3 wie folgt geregelt:

„Es müssen grundsätzlich Anlagenteile/Geräte für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen eingesetzt werden, die sowohl einzeln als auch auf bestimmungsgemäßes Zusammenwirken von hierfür nach DIN EN ISO/IEC 17065 für den Bereich Gefahrenmeldetechnik akkreditierten Zertifizierungsstellen (z.B. VdS) für die entsprechende Klasse geprüft und zertifiziert sind.“

Für Anlagen mit Infraschall- bzw. Luftdruck-, Luftvolumen-, Raumresonanzfrequenz- oder ähnlicher Technik liegen weder Prüfungen noch Zertifizierungen von einer nach DIN EN ISO/IEC 17065 für den Bereich Gefahrenmeldetechnik akkreditierten Zertifizierungsstelle für ein Gesamtsystem vor. Zudem ist der Aufbau solcher Systeme nicht mit einer klassischen Einbruchmeldeanlage nach Pflichtenkatalog bzw. nach DIN VDE 0833 Teile 1 und 3 vergleichbar. Daher können diese Anlagen von der Polizei nicht empfohlen werden! Sie entsprechen außerdem nicht den Förderbedingungen der KfW zum Einbruchschutz und sind von der Förderung ausgeschlossen.

Christian Kriwetz
Betriebsleiter

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Sicherheitsexperte

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